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Unser Einzugsgebiet

Urlaubsregelung - Praxisöffnungszeiten

Unsere Praxis bleibt vom 3.-2.8.26 geschlossen.

Bitte denken Sie rechtzeitig an die Nachbestellung Ihrer Dauermedikamente.

In dringenden Fällen gilt obige Vertretungsregelung der aufgeführten Praxen untereinander.

 

Wir wünschen Ihnen eine erholsame Sommerpause!

Ihr Praxisteam


pixabay.com
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Hausarztmedizin braucht Nähe. Unser Einzugsgebiet überlappt sich mit dem unserer Nachbarpraxen - für folgende Ortschaften können wir einen Beitrag zur Versorgung leisten:

Stetten, Mühlheim, Nendingen, Mahlstetten, Böttingen, Königsheim, Renquishausen, Kolbingen, Irndorf, Bärenthal, Fridingen, Leibertingen, Buchheim. 

Bitte verstehen Sie, dass wir Patienten von außerhalb der genannten Gebiete im Regelfall nicht übernehmen können. 

Können wir in ihre praxis wechseln?

Liebe Mitbürger, insbesondere liebe Patienten unseres geschätzten Kollegen Dr. Olpp,

 

Mit der Kolbinger Bürgerversammlung vom 14.4.26 brach ab dem 15.4. eine Flut an Anfragen über uns herein, die wir leider nicht bedienen können. Es ist ja nun nicht so, dass für eine Nachfolge von Dr. Olpp nicht gesorgt wäre - nur eben zunächst nicht in Kolbingen, sondern in Bubsheim.

Es gelten ab sofort folgende Übernahmeregeln

 

Die Übernahme anfragen können bisherige Olpp-Patienten aus unserem Kerneinzugsgebiet: Mühlheim, Stetten, Nendingen, Mahlstetten (Fridingen - hier bitten wir zunächst, die Fridinger Kollegen um Übernahme anzufragen). 

 

Unabhängig vom Wohnort möglich,  ist die Ergänzung von "Hausarztpatchwork"-Familien, z.B. "Er" war immer schon unser Patient, "Sie" war bisher bei Dr. Olpp und wechselt jetzt.

 

Patienten aus Tuttlingen mögen sich bitte dort nach einem Hausarzt umsehen. Hier sahen wir uns noch nie zuständig.

 

Patienten aus Kolbingen, Renquishausen, Königsheim, Böttingen sollen die Nachfolgeregelung von Dr. Olpp - sprich MVZ Bubsheim - in Anspruch nehmen.

Warum?

Auch unsere Kapazitäten sind begrenzt. Wir möchten vermeiden, dass man uns vorwirft, wir hätten Einzelne bevorzugt. Wir halten uns daher klar an die bisherigen Kerneinzugsgebiete und Übernahmekriterien. Übrigens spielt auch der Versichertenstatus keine Rolle. Auch Privatpatienten bitten wir, sich genau nach oben genannten Empfehlungen zu verhalten.

 

Wir tun was wir können, und freuen uns auch, dass wir für Sie als Hausarztpraxis in Frage kommen. Aber diese klare Regelung ist nun nötig geworden. Wir danken für Ihr Verständnis.

 


Bei uns Keine osteopathie-verordnungen mehr

Nähere Infos finden Sie hier...